Wie erhalte ich Logopädie?
Wenn Sie für sich oder Ihren Angehörigen eine logopädische Therapie benötigen, führt der nächste Weg zum Arzt. Das kann ein Allgemeinmediziner, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe,
Internist, Orthopäde oder ein Arzt einer anderen Fachrichtung sein.
Dieser wird Ihnen, wenn eine logopädische Behandlung indiziert ist, eine Heilmittelverordung
("Rezept") ausstellen.
Anschließend rufen Sie in der Praxis an, und wir vereinbaren einen Ersttermin.
Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung nur zwei Wochen Ihre Gültigkeit behält, daher meine Empfehlung, diese erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin
abzuholen.
Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene zahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil. Dieser beträgt zur
Zeit 10 % des Rezeptwertes plus 10 Euro. Der Betrag ist direkt an die Praxis für Logopädie zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, von dieser Zuzahlungspflicht befreit
zu werden. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.
Sind Sie PrivatpatientIn, schließe ich mit Ihnen als Privatperson im Vorfeld einen Behandlungsvertrag ab. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab, in
welcher Höhe die Kosten für die logopädische Therapie übernommen werden kann.
Auf ärztliche Verordung hin besteht auch die Möglichkeit von Hausbesuchen für die Patienten, denen ein Besuch meiner Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht
möglich ist.